(Internationales) Handelsrecht
(Internationales) Handelsrecht
Der Handel mit Waren und Produkten bringt viele Fragestellungen mit sich. In erster Linie ist darauf zu achten, dass durch rechtssichere Vertragsgestaltung eine Ebene mit den Vertragspartnern geschaffen wird, die ein vertrauensvolles Arbeiten gewährleistet und den notwendigen Spielraum lässt um auf unerwartete Ereignisse flexibel reagieren zu können.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Erstellung von individuellen Einkaufsverträgen, Rahmeneinkaufsverträgen, Lieferverträgen, Lieferrahmenverträgen, etc. Auch erarbeiten wir allgemeine Geschäfts-/Einkaufs-/ Liefer- oder Montagebedingungen dort, wo es um eine Vielzahl von Rechtsgeschäften geht, die nicht mehr individuell ausgehandelt werden können.
Das produzierende Gewerbe unterstützen wir gleichsam bei der Erstellung von Werks- und Dienstleistungsverträgen in dem oben dargelegten Sinne.
Neben der Prüfung, der Verhandlung und der Erstellung von Vertragswerken begleiten wir den gesamten Liefer- und Produktionsprozess im Anlagenbau, von der Projektidee bis hin zur Produktabnahme. Darüber hinaus erstellen wir, gemeinsam mit unseren Mandanten, Lastenhefte, begleiten die einzelnen Projektschritte und prüfen die Einhaltung aller Termine. Auf diese Weise begleiten wir rechtssicher den gesamten Abnahmeprozess.
Im Streitfall setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten (Verzug, Mangelgewährleistung, Vertragsstrafen) auch gerichtlich durch, oder wehren unrechtmäßige Ansprüche Dritter ab.
Eine besondere Expertise können wir im Produkthaftungsrecht vorweisen. In diesem Bereich konnten Rechtsanwalt Dr. Holtermann und seinen Team bereits zahlreiche Fallgestaltungen begleiten.
Schwerpunkte
- (Int.) Vertragsrecht (Verhandlung und Gestaltung)
- Liefer-, Einkaufs-, Dienst- und Werkverträge / AGB
- Gewährleistungsrecht / Verzug / Vertragsstrafen
- Produkthaftung / Produktsicherheit / CE / Konformität
- Medizinproduktegesetz
- Maschinen- und Anlagenbau (Projektbegleitung / Erstellung Lastenhefte / Abnahmen)
- Insolvenzrecht (Aussonderung / Absonderung)
- Zollrecht / Einfuhrumsatzsteuer
- Mitarbeiterschulungen
Kompetenz Team
Fachanwalt für Strafrecht, Mediator, Datenschutzbeauftragter (TüV)
Nach Abschluss des Studiums im Jahr 2000 arbeitete Dr. Christian Holtermann als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Zürich und promovierte parallel dazu an der Universität Bern zur strafrechtlichen Produkthaftung. Seit 2006 ist er in Dresden als Rechtsanwalt zugelassen und tätig im Schwerpunkt Strafrecht / Compliance / Haftungs- und Produkthaftungsrecht. Hierbei tritt Dr. Christian Holtermann regelmäßig als Strafverteidiger in komplexen Wirtschaftsstrafsachen vor Wirtschaftsstrafkammern in ganz Deutschland auf. Seine Erfahrungen aus den Strafverfahren, in welchem Dritte beschuldigt werden Straftaten begangen zu haben, gibt er im Rahmen der Complianceberatung zur Vermeidung zukünftiger ebensolcher Straftaten weiter und hilft dadurch Unternehmen, auch zukünftig ein rechtskonformes Verhalten der Mitarbeiter sicherzustellen.
Tätigkeits-/ Interessenschwerpunkte
Compliance / Wirtschaftsstrafrecht / Whistleblowing / Forderungsmanagement / Inkasso / Zwangsvollstreckung / Fort- / Weiterbildung / Gesellschaftsrecht / Unternehmensrecht / Konzernrecht/ Handelsrecht / IT-Recht / Datenschutz / Kartellrecht / Steuerrecht / Tax / Zollrecht / Steuerstrafrecht/ Prozessführung
Kontakt
Sekretariat
Sandra Päßler
Telefon +49 (0)351/ 20 25 14-23
sandra.paessler@ra-linnemann.de