Compliance / Wirtschaftsstrafrecht / Whistleblowing
Compliance / Wirtschaftsstrafrecht / Whistleblowing
Die Digitalisierung und die globale Vernetzung von Unternehmen schaffen Raum für Grauzonen und lassen Verantwortungsbereiche und konkrete Zuständigkeiten, ob im eigenen Unternehmen oder in der Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden, zunehmend verschwimmen. Diese Tatsache eröffnet Fehlerquellen und schafft neue Möglichkeiten für Unternehmenskriminalität.
Gerade aber Gesellschafts-Organe und Führungskräfte haften nicht nur für die eigenen Rechtsfehler, sondern im Rahmen des sogenannten Organisationsverschuldens auch für die Verstöße im Unternehmen, die durch das Fehlen entsprechender Kontrollmechanismen und Frühwarnsysteme geschaffen werden.
Die Erfahrung aus der Strafverteidigung ermöglicht es den Linnemann Rechtsanwälten ein wirksames Comliance-Manamgement in Unternehmen zu integrieren und sich als Whistleblowing-Stelle anzubieten, in der, voll anonymisiert, Verdachtsfälle durch Dritte gemeldet werden können.
Auch in der Vertretung in Ermittlungs- und Strafverfahren stehen wir als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Unser Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung stammen noch aus einer Zeit, in welcher Gewaltdelikte eine große Rolle gespielt haben. Komplexe Wirtschaftsstrukturen und die Verwendung digitaler Medien stellen die Verfolgungsbehörden und die Gerichte vor große Herausforderungen.
Die Ermittlungsverfahren dauern in Wirtschaftsstrafsachen mittlerweile oft Jahre. Gerichtsverhandlungen mit zahlreichen Verhandlungstagen sind an der Tagesordnung. Dies belastet die Beschuldigten ungemein und steht häufig nicht im Verhältnis zu der vorgeworfenen Tat.
Nicht zuletzt stehen neben den bekannten Geld- und Haftstrafen gerade in Wirtschaftsstrafsachen Berufsverbote im Raum. Ziel einer Strafverteidigung muss es daher sein, die Verfahren bereits im frühen Stadium zur Einstellung zu bringen. In jedem Fall bedarf es einer gezielten Verteidigungsstrategie. Dabei stehen Transparenz und Klarheit gegenüber dem Mandanten für uns im Vordergrund.
Schwerpunkte:
- Vertretung und Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren
- Unternehmensstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten - OWi
- Search & Seizure Programme (Erstmaßnahmen bei Durchsuchungen durch Ermittlungsbehörden)
- Prävention / Ermittlung / Untersuchung von Complianceverstößen
- Bereitstellung von Hinweisgebersystemen (Whistelblowing)
Kompetenz Team
Fachanwalt für Strafrecht, Mediator, Datenschutzbeauftragter (TüV)
Nach Abschluss des Studiums im Jahr 2000 arbeitete Dr. Christian Holtermann als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Zürich und promovierte parallel dazu an der Universität Bern zur strafrechtlichen Produkthaftung. Seit 2006 ist er in Dresden als Rechtsanwalt zugelassen und tätig im Schwerpunkt Strafrecht / Compliance / Haftungs- und Produkthaftungsrecht. Hierbei tritt Dr. Christian Holtermann regelmäßig als Strafverteidiger in komplexen Wirtschaftsstrafsachen vor Wirtschaftsstrafkammern in ganz Deutschland auf. Seine Erfahrungen aus den Strafverfahren, in welchem Dritte beschuldigt werden Straftaten begangen zu haben, gibt er im Rahmen der Complianceberatung zur Vermeidung zukünftiger ebensolcher Straftaten weiter und hilft dadurch Unternehmen, auch zukünftig ein rechtskonformes Verhalten der Mitarbeiter sicherzustellen.
Tätigkeits-/ Interessenschwerpunkte
Compliance / Wirtschaftsstrafrecht / Whistleblowing / Forderungsmanagement / Inkasso / Zwangsvollstreckung / Fort- / Weiterbildung / Gesellschaftsrecht / Unternehmensrecht / Konzernrecht/ Handelsrecht / IT-Recht / Datenschutz / Kartellrecht / Steuerrecht / Tax / Zollrecht / Steuerstrafrecht/ Prozessführung
Kontakt
Sekretariat
Sandra Päßler
Telefon +49 (0)351/ 20 25 14-23
sandra.paessler@ra-linnemann.de