Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Begriffe Bankenkrise, unzulässige Bestimmungen in Darlehensverträgen, Dieselgate oder ganz aktuell der Brexit werfen zahlreiche Fragen auf. Gerade im Hinblick auf den zuletzt genannten Brexit spielt das Zahlungsverkehrsrecht eine erhebliche Rolle. Dieses beinhaltet grundsätzlich alle Geschäftsbeziehungen zwischen einem Kunden und seiner Bank oder zu Dritten, die sich mit dem Zahlungsverkehr beschäftigen.

In Betracht kommen hier gerade grenzüberschreitende Sachverhalte, wie Überweisungen ausserhalb des SEPA-Raumes.

Für Unternehmen von besonderer Relevanz ist auch das Kreditvertragsrecht. Hier gilt es insbesondere neben den geltenden Gesetzen auch die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen, gerade im Hinblick auf AGB-rechtliche Sachverhalte.

Aber auch mit Blick auf eigene Kreditierungen zur Liquiditätssicherung ergeben sich für den Unternehmer Fragestellungen bezüglich der Kreditsicherung.

Neben den gängigen Grundsicherheiten - wie Grundschuld oder Hypothek ist gerade im Warenverkehr und der damit kurzfristig notwendigerweise zu generierenden Liquidität an Sicherungsübereignungen oder Raumsicherungsübereignungen zu denken, um die Liquiditätslücke beispielsweise bei lagernden Warenbeständen zu schliessen.

Als Sicherheit für den Finanzierungsgeber kommen schlussendlich auch Warenkredit- oder Exportkreditversicherungen in Betracht, wobei Letztere absichern, dass Ihre Forderungen für Exportgüter ausfallen.

Schwerpunkte:

• Zahlunsgverkehrsrecht
• Erstellung von Gutachten
• ZAG
• KWG
• Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
• Kreditvertragsrecht
• Kreditsicherungsrecht, Warenkreditversicherung, Exportkreditversicherung
• Kapitalanlagerecht

Kompetenzteam:

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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seit 2003 Rechtsanwältin in Dresden

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