Arbeitsrecht
Unter dem Begriff Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.
Das deutsche Arbeitsrecht gliedert sich in zwei große Bereiche. Zum einen werden darunter sämtliche das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Regelungen, das so genannte Individualarbeitsrecht gefasst. Zum anderen werden darunter aber auch solche Regelungen eingeordnet, welche die Rechte zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber festlegen. Dieser Bereich ist auch unter dem Begriff des Kollektiven Arbeitsrechts bekannt .
Das Arbeitsverhältnis wird üblicherweise mit einem Arbeitsvertrag begründet. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen. Im deutschen Arbeitsrecht besonders ausschlaggebend ist auch die höchstrichterliche Rechtsprechung im Einzelfall, auch dieser kommt eine rechtsbildende Funktion zu.
Schwerpunkte
- Kündigungsschutzklagen
- arbeitsvertragliche Gestaltung, besonders Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und leitende Angestellte, Aufhebungsverträge, Provisionsvereinbarungen und vielen weiteren möglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- zum Bereich der betrieblicher Altersversorgung,
- betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen,
- tarifvertraglichen Fragestellungen
- Fragen zu Interessensausgleich und Sozialplänen,
- Verträge und Betriebsvereinbarungen zu innerbetrieblichen Organisation oder Umstrukturierungen
- Urlaubs- und Überstundenabgeltung
- Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Erstellung von arbeitsrechtlichen Verträgen
- Tarifrecht
- Kündigungsschutz
- Urlaub
- Betriebsübergang